Die Straßenverkehrsbehörde ordnet eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) immer dann an, wenn

  • -man nach einer alkoholbedingten Auffälligkeit im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis entzogen bekam,

  • -man wiederholt unter Alkohol Verkehrszuwiderhandlungen begangen hat; auch bei erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr, wenn der Verdacht auf überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung nahe liegt,

  • -man zu viele Punkte auf dem "Konto" in Flensburg angesammelt hat (i.d.R. 18 Punkte und mehr),

  • -man gravierend gegen Verkehrsvorschriften bzw. Strafgesetze verstoßen hat (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verkehrsunfallflucht),

  • -man anderweitig wiederholt durch erhebliche Verkehrszuwiderhandlungen aufgefallen ist,

  • -man geistige oder körperliche Gebrechen hat,

  • -man bereits einmal erfolglos an einer MPU teilgenommen hat.

Dies sind nur einige Möglichkeiten, die eine MPU erforderlich machen könnten.
Es kann aber seit 2005 auch passieren, dass eine MPU unabhängig vom Punktestand in Flensburg angeordnet wird, wenn die Behörde quasi durch das Verhalten des Fahrzeugführers Zweifel an der geistigen Eignung des selbigen hat!

Statistisch gesehen sind bei über 60% der angeordneten MPU Alkohol der Grund, gefolgt von Drogen und Medikamente mit knapp 20%.

Einen "Schuss vor den Bug", einen "Kontoauszug" mit dem Hinweis auf rechtliche Folgen bekommt man, wenn sich 8 Punkte angesammelt haben.

Rechtsmittel gegen die Anordnung einer MPU sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Die Untersuchung kostet je nach Umfang etwa 400 Euro und kann nur vom TÜV, DEKRA oder zugelassenen privaten Gutachtern durchgeführt werden. Die Grundsätze wurden vom Bundesverkehrsministerium geregelt.

Die MPU-Begutachtung kann - im Falle eines negativen Eignungsgutachtens - beliebig oft wiederholt werden.

Was erwartet mich ?

Der Testablauf teilt sich in der Regel in 4 Phasen auf:

  • -Ausfüllen verschiedener Fragebögen (Familie, persönliche Daten, usw.),

  • -medizinische Untersuchung,

  • -die Abnahme der Leistungs- sowie der Psychologischen Testverfahren,

  • -das persönliche Gespräch mit dem Gutachter.

 

Vorbereitung

Die MPU ist kein Kinderspiel. Die meisten Betroffenen erhalten beim ersten Mal ein leider negatives Gutachten.

Aber Angst vor der MPU muss nicht sein!

  • Mit einer gewissenhaften und fachkundigen Vorbereitung auf die anstehende Prüfungssituation haben Sie gute Chancen, Ihren Führerschein wieder zu bekommen.

 

Wichtigste gesetzliche Grundlage: die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

  • FeV § 11: Eignung

  • FeV § 13: Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik

  • FeV § 14: Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel

  • FeV § 38: Verkehrspsychologische Beratung

  • FeV § 41: Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

  • FeV § 45: Punkterabatt auf Grund freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung