Zeiten theoretischer Unterricht

  • nur sieben mal Unterricht!Theorie
  • montags von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr
  • Einstieg unabhängig vom Thema - keine festen Kurse
  • beachtet bitte meine Ferienangebote
  • Hinweise zu Ferienkurse auf der Homepage

Gesetzliche Grundlage

Der theoretische Unterricht ist systematisch nach Lektionen aufzubauen und hat sich an den Zielen und Inhalten der Rahmenpläne nach Anlage 1 und Anlage 2 zu § 4 Fahrschüler-Ausbildungs-Ordnung zu orientieren.
Der Ausbildungsplan gliedert sich in einen allgemeinen Grundstoff und einen klassenspezifischen Teil. Der Unterricht des allgemeinen Teils (Grundstoff) muss als "Pflichtunterricht" bei Ersterwerb mindestens 12 Doppelstunden und bei Erweiterung einer vorhandenen FS-Klasse mindestens 6 Doppelstunden je 90 Minuten betragen. Dazu kommen jeweils die Stunden für den klassenspezifischen Stoff.
Die Gesamtstunden der einzelnen Klassen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Beispielen.

Beispiel 1: Ersterteilung Klasse B (PKW)

Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B (PKW), muss der Führerscheinbewerber 12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischen Zusatzstoff, also insgesamt 14 Stunden theoretischen Unterricht absolvieren.

Übersicht:

Klasse Grundstoff Zusatzstoff Gesamt
A 12 4 16
A1 12 4 16
B 12 2 14
M 12 2 14
L 12 2 14
T 12 6 18

 Doppelstunden je 90 Minuten

 

Beispiel 2: Erweiterung von Klasse M auf Klasse B:

Sie besitzen schon die Klasse M (Moped) und möchten auf die Klasse B erweitern. Dazu brauchen Sie dann nur 6 Lektionen Grundstoff und 2 Lektionen Zusatzstoff Klasse B, also zusammen 8 Doppelstunden theoretischen Unterricht absolvieren.

Weitere Beispiele:

Vorbesitz von
Klasse
Erweiterung
auf Klasse
Zusatzstoff
B C1 6
B C1 6
D1 C1 2
D C1 2
B C 10
C1 C 4
D1 C 4
D C 2
C CE 4
B D1 10
C1 D1 4
C D1 4
B D 18
C D 8
C1 D 12

Doppelstunden je 90 Minuten